Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1561
BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84 (https://dejure.org/1986,1561)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1986 - 8 C 29.84 (https://dejure.org/1986,1561)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - 8 C 29.84 (https://dejure.org/1986,1561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische Wohngemeinschaft - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1564
  • NVwZ 1987, 793 (Ls.)
  • DVBl 1987, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84
    Die Erteilung einer Ausnahme-Wohnberechtigungsbescheinigung für eine studentische Wohngemeinschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft steht im (zugunsten einer Ablehnung intendierten) Ermessen der zuständigen Stelle (im Anschluß an das Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 ).

    Als Angehörige im Sinne des Gesetzes gelten nach § 8 Abs. 2 II. WoBauG ausschließlich die dort aufgeführten Personen (vgl. Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 ), zu denen der Beigeladene nicht gehört.

    Deren Erteilung steht vielmehr im Ermessen des Beklagten (vgl. Urteil vom 5. Juli 1985, a.a.O., S. 3 f.).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 5. Juli 1985 (a.a.O.) dargelegt hat, steht die nicht nur vorübergehende Haushaltszugehörigkeit familienfremder Personen der in § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c Halbsatz 1 WoBindG zur Voraussetzung einer Ausnahme-Wohnberechtigungsbescheinigung gemachten "besondere Härte" nicht gleich.

    Die der zuständigen Stelle (vgl. § 3 WoBindG) gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c WoBindG obliegende Entscheidung darüber, ob die Versagung der Wohnberechtigungsbescheinigung unter Berücksichtigung einer nicht nur vorübergehenden Haushaltszugehörigkeit von Nicht-Familienangehörigen für den Wohnungsuchenden besonders hart wäre, ist insgesamt (nur) nach den für die Rechtmäßigkeitskontrolle verwaltungsbehördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen (vgl. § 114 VwGO) gerichtlich zu überprüfen (vgl. Urteil vom 5. Juli 1985, a.a.O. S. 3 f.).

    Die zuständige Stelle genügt bei der Versagung einer Ausnahme-Wohnberechtigungsbescheinigung für eine Haushaltsgemeinschaft von Nicht-Familienangehörigen sowohl den Anforderungen an ihre Willensbildung als auch ihrer Begründungspflicht regelmäßig schon dann, wenn sie die begehrte Ausnahme-Wohnberechtigungsbescheinigung mangels einer ihre Erteilung rechtfertigenden besonderen Härte versagt und dieses Ergebnis ihrer Prüfung zum Ausdruck bringt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1985, a.a.O. S. 6 f.).

  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 71.68

    Berücksichtigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit und eines

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84
    Die in der Wohnberechtigungsbescheinigung anzugebende "angemessene Wohnungsgröße" und die zu berücksichtigenden persönlichen und beruflichen Bedürfnisse des Wohnberechtigten und seiner Familienangehörigen sind vielmehr unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung und Anwendung gerichtlich überprüfbar ist (vgl. Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 71.68 - BVerwGE 38, 277 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 71/68]; Fischer-Dieskau/Pergande/Bellinger, WoBindG, § 5 Anm. 4.2 ).

    In dem Urteil vom 26. August 1971 (a.a.O. S. 281) hat der Senat auch bereits entschieden, daß im Rahmen des § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 WoBindG die Berufsausbildung "grundsätzlich als berufliches Bedürfnis mehr Wohnraum rechtfertigen" kann, sofern die "Ausbildung als solche erheblichen Raum erfordert"; dies könne etwa bei Architekturstudenten oder bei künftigen Bauingenieuren der Fall sein, die während ihres Studiums zu Hause umfangreiche Modellentwürfe oder auch Zeichnungen anfertigen müssen.

  • BVerwG, 13.02.1981 - 5 B 2.80

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch Versagung einer Eintragung von

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84
    Zur Wahrung des Gleichheitssatzes ist der Beklagte nicht nur berechtigt, sondern u.U. sogar verpflichtet, sein Ermessen für bestimmte Fallgruppen - hier also namentlich studentische Wohngemeinschaften und eheähnliche Lebensgemeinschaften - gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1981 - BVerwG 5 B 2.80 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 7 S. 1 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 47.80

    Anerkennung der Steuerbegünstigung - Wohnungsbauförderung - Selbstständige

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84
    Ein besonderes berufliches Bedürfnis an der Überschreitung der Wohnflächengrenze besteht nur, wenn die Mehrfläche zu beruflichen Zwecken und nicht zum Wohnen benötigt wird (vgl. Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 47.80 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 15 S. 1 ).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83

    Wohnungsbauförderung - Steuerbegünstigung - Arztpraxis

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84
    Sie bleiben vielmehr ungeachtet ihrer beruflichen Nutzung Wohnraum, sofern die Eignung zum Bewohnen nicht durch bauliche Veränderungen oder dergleichen beseitigt wird (vgl. Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41 S. 38 ).
  • BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82

    Familienheim - Steuerbegünstigte Anerkennung - Buchgrundstück - Gewerberäume -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84
    Daß eine für besondere berufliche Bedürfnisse zugebilligte Mehrfläche ausschließlich beruflich genutzt werden darf, ergibt sich für öffentlich geförderte Familienheime aus § 7 Abs. 2 Satz 2 II. WoBauG, wonach (auch) ein (öffentlich gefördertes) Familienheim seine Eigenschaft nicht verliert, wenn weniger als die Hälfte der Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes anderen als Wohnzwecken, insbesondere gewerblichen oder beruflichen Zwecken, dient (vgl. dazu Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 ), und aus § 6 Abs. 1 Satz 2 WoBindG, wonach eine Selbstbenutzungsgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn der Bauherr eines Eigenheims, einer Eigensiedlung oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder wenn seine wohnberechtigten Angehörigen die von ihm bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel ausgewählte Wohnung benutzen wollen.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Schließt das Fachrecht, wie es für das Wohnungsbindungsrecht bei den hier in Rede stehenden Geldleistungen zutrifft, derart nachträgliche Änderungen nicht aus, so hat das verwaltungsprozeßrechtlich die Konsequenz, daß es dem Kläger im Fall der Änderung, wenn der Streitstoff im wesentlichen derselbe geblieben ist, freisteht, entweder in dem bereits anhängigen Verwaltungsprozeß die Rechtmäßigkeit des geänderten Verwaltungsakts gerichtlich überprüfen zu lassen oder den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt zu erklären, um die Kostenlast abzuwenden (vgl. Beschluß vom 19. August 1981, a.a.O. S. 1 f.; s. auch Urteile vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 97.82 - Buchholz 448.0 § 40 WPflG Nr. 4 S. 1 und vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).
  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87

    Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich

    Darin ist - in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil - bei verständiger Würdigung der Erlaß eines neuen Verwaltungsakts zu erblicken (vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).

    Denn § 45 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 VwVfG hindert die Bewilligungsstelle nicht daran, eine die Erteilung der Zustimmung zur Modernisierung ablehnende Ermessensentscheidung noch nach Erhebung der Verpflichtungsklage nachzuholen und dadurch den Anspruch des Klägers auf fehlerfreie Ermessensausübung mit im anhängigen Verwaltungsrechtsstreit beachtlicher Wirkung zu erfüllen (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986, a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 69.88

    Widerruf der Dienstverpflichtung nach strefrechtlicher Verurteilung

    Insoweit handelt es sich um eine Selbstbindung des behördlichen Ermessens, die dem Interesse der Gleichbehandlung bestimmter Fallgruppen dient und daher nicht zu beanstanden ist (vgl. etwa Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).

    Außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, denen ungeachtet der ermessensbindenden Verwaltungsvorschrift Rechnung getragen werden müßte (vgl. etwa Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]) und deren Nichtberücksichtigung ermessensfehlerhaft sein könnte (vgl. Urteile vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 1. Oktober 1986, a.a.O. S. 15), sind nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Für die Zuerkennung von Mehrfläche aus beruflichen Gründen ist dementsprechend erforderlich, daß in der Wohnung tatsächlich ein entsprechender Raum vorhanden ist, der nur zu den angegebenen beruflichen Zwecken benutzt wird (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 m.weit.Nachw.).

    Namentlich sind Arbeitszimmer und dergleichen nur dann als beruflich veranlaßt anzuerkennen, wenn sie nicht zugleich auch dem Wohnen dienen (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.1987 - 8 B 56.87

    Zulässigkeit der Überschreitung der Wohnflächengrenzen nach dem Zweiten

    Für die Zuerkennung von Mehrfläche ist dementsprechend erforderlich, daß in der Wohnung tatsächlich ein entsprechender Raum vorhanden ist, der nur zu den angegebenen Zwecken benutzt wird (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - UA S. 7 m.weit.Hinw.).

    Namentlich sind Arbeitszimmer und dergleichen nur dann als beruflich veranlaßt anzuerkennen, wenn sie nicht zugleich dem Wohnen dienen (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 69.86

    Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende - Anerkennungsvoraussetzungen -

    Dies hätte sie mit Rücksicht auf die eingetretene Rechtsänderung noch während der Anhängigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens tun können (vgl. etwa Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ); sie hat es jedoch nicht getan.
  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 1.85

    Mieter - Öffentlich geförderte Wohnung - Klagebefugnis - Freistellung -

    Der Wohnungsuchende, der eine (gezielte) Ausnahme-Wohnberechtigungsbescheinigung wegen einer besonderen Härte beantragt, hat dementsprechend als Antragsberechtigter unter den in § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c WoBindG bezeichneten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung (vgl. Urteile vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - UA. S. 10 f. ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. Oktober 1986 (- 8 C 29.84 - NJW 1987, 1564 (1566)).
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 54/89

    Zuständigkeit für eine berufsfördernde Rehabilitationsleistung bei

    Daraus folgt, daß kein Verpflichtungsurteil - auch kein Bescheidungsurteil - ergehen darf, solange nicht ausgeschlossen werden kann, daß andere als die von der Verwaltungsbehörde angegebenen Versagensgründe vorliegen; es müssen also vom Gericht selbst alle Leistungsvoraussetzungen - gegebenenfalls nach eigenen Ermittlungen - festgestellt sein, bevor der angefochtene Verwaltungsakt aufgehoben und die Behörde zur Nachholung einer fehlerfreien Ermessensentscheidung verurteilt werden kann (vgl BVerwGE 64, 356 ; BVerwG vom 1. Oktober 1986, BayVBl 1987, 219; Meyer-Ladewig, SGG , 3. Aufl, § 131 RdNr. 12 unter Hinweis auf BVerwG Buchholz 310 § 113 Nr. 54 und Nr. 73).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 61.85

    Rechtswidrigkeit der Neufestsetzung des Tauglichkeitsgrades wegen Entgegenstehens

    Mit Rücksicht darauf ist das Ermessen der Behörde sowohl in Richtung auf einen Widerruf als auch in Richtung auf eine Rücknahme intendiert und auch eine (ausdrückliche) Begründung der insoweit getroffenen Entscheidung nicht erforderlich (vgl. zum indentierten Ermessen: Urteile vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 12.85

    Ermessen der zuständigen Dienststelle bei Bestimmung des Dienstgrades für die

  • BVerwG, 06.01.1987 - 8 B 112.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an den Inhalt

  • BVerwG, 17.05.1996 - 5 B 213.95

    Höchstrichterliche Klärungsbedürftigkeit einer nachträglichen Ermessensausübung

  • VG Regensburg, 16.10.1991 - RN 1 K 90 1611

    Rückforderung grundsätzlich beihilfefähiger persönlicher Aufwendungen von

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1987 - 9 S 99/85

    Genehmigung privater Grundschulen

  • VG München, 23.07.2010 - M 12 K0 10.2995

    Prozesskostenhilfe; Mehrraumbedarf

  • VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
  • VG Regensburg, 29.07.1992 - RN 1 K 91 2063

    Frist für die Rücknahme eines Ermessensverwaltungsaktes über die Gewährung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht